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   BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B   

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BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B (https://dejure.org/2022,27722)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B (https://dejure.org/2022,27722)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - B 12 KR 3/22 B (https://dejure.org/2022,27722)
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    Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung; Landwirtschaftliches Unternehmen; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Eine Verletzung des Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 128 Abs. 2 , § 62 SGG ) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 7 RdNr 26; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190) .

    Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014, aaO) .

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Eine Verletzung des Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 128 Abs. 2 , § 62 SGG ) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 7 RdNr 26; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Eine Verletzung des Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 128 Abs. 2 , § 62 SGG ) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 7 RdNr 26; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Die Beschwerdebegründung muss "besondere Umstände" aufzeigen, aus denen sich klar ergibt, dass das Gericht seinen Pflichten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11 mwN; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 44) .
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Die Beschwerdebegründung muss "besondere Umstände" aufzeigen, aus denen sich klar ergibt, dass das Gericht seinen Pflichten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11 mwN; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 = juris RdNr 44) .
  • BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B

    Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B
    Er zeigt nicht auf, welche entscheidungserheblichen Äußerungen ihm dadurch abgeschnitten worden sein sollen (vgl BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - juris RdNr 6) oder zu welchen Tatsachen und Beweisergebnissen, auf die sich das Urteil des LSG stützt, er sich nicht habe äußern können.
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